1. Geltungsbereich
(1) Für alle Bestellungen über unsere Websites ( www.kingphoenix.de ) durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
(2) Gegenüber in den Abs. 2 a) und 2 b) genannten Personen gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
(1) Der Kaufvertrag kommt zustande mit der King Phoenix GmbH. Die Produktdarstellungen auf der Seite www.kingphoenix.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine beispielhafte Vorführung verschiedenster Produkte, und bereits abgeschlossener Projekte dar. So kann sich der Interessent einen Überblick über die Produktvielfalt der Firma King Phoenix GmbH verschaffen.
(2) Die Angebote der King Phoenix GmbH sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Anfragen, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich erklärt. Mit dem Anklicken des Anfrage- Buttons stellt der Anfragende gegenüber dem Verkäufer (King Phoenix GmbH) eine unverbindliche Anfrage. Der Verkäufer (King Phoenix GmbH) lässt dem Anfragendem ein Angebot, entsprechend der vom Interessenten gestellten Anfrage, zukommen. Interessenten erhalten die Angebote und damit die Möglichkeit des Vertragsschlusses derzeit Zeit ausschließlich in deutscher Sprache. Erst mit entsprechender Annahmeerklärung des Interessenten (Anfragenstellers), gerichtet auf das vom Verkäufer (King Phoenix GmbH) unterbreitete Angebot, und entsprechender schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (King Phoenix GmbH), kommt ein Vertrag zustande. In der Regel erfolgt die Auftragsbestätigung innerhalb eines Werktages.
3. Lieferfristen
(1) In der Auftragsbestätigung nennt der AN den voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und der AG den Digital-Proof und/oder andere freizuzeichnende Unterlagen schriftlich freigegeben hat und diese beim AN eingetroffen sind. Ein bestimmter Lieferungszeitpunkt oder -zeitraum ist nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam.
(2) Wird dem AN oder jedermann die Leistung unmöglich, kann der AN zurücktreten, Schadensersatzansprüche stehen dem AG nicht zu.
(3) Dasselbe gilt, wenn der AG oder ein sonstiger Lieferant dem AN zur Durchführung des Auftrages notwendige Material nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt hat.
4. Lieferverzug
Der Eintritt eines Lieferzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Reglungen. In jedem Falle ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, so steht dem Käufer ein pauschalisierter Verzugsschaden zu. Die Schadenspauschale beträgt dabei für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises, jedoch in seiner Gesamtheit höchstens 5% des Lieferwertes der zu spät gelieferten Ware. Unberührt hiervon bleibt der Nachweis, dass dem Käufer kein Schaden entstanden ist, oder dieser wesentlich geringer als die vorstehende Pauschale ausfällt.
5. Bezahlung
Die Rechnung zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung/ bzw. Lieferung durch die King Phoenix GmbH. Die King Phoenix GmbH ist jedoch auch berechtigt eine Lieferung nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die King Phoenix GmbH spätestens in der Auftragsbestätigung.